
EUROPA: Während Europa den Ausstieg aus der Verwendung von FKW-Kältemitteln fortsetzt, könnten neue Vorschläge, die der Kommission vorgelegt werden, zu weiteren Beschränkungen oder sogar Verboten von FKW und HFOs führen.
Am 15. Juli veröffentlichten fünf europäische Mitgliedstaaten - Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark - ihre Absicht, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bis Juli 2022 einen gemeinsamen Beschränkungsvorschlag im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vorzulegen.
Dieser Vorschlag bezieht sich auf alle Stoffe, die eine CF2- oder CF3-Gruppe aufweisen - Eigenschaften, die HFC- und HFO-Kältemittel gemeinsam haben.
Die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt, welche Chemikalien in der EU hergestellt und verwendet werden dürfen. Jegliche Änderungen an dieser Verordnung würden in der Praxis die F-Gas-Verordnung außer Kraft setzen.
Wie die Cooling Post im vergangenen Jahr erstmals berichtete, soll die Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS gelten.
PFAS - Perfluoralkyle und Polyfluoralkyle - sind eine Gruppe von mehr als 4.700 Chemikalien. Sie werden in der Regel in schmutz- und wasserabweisenden Stoffen und Teppichen, Reinigungsmitteln, Farben, Antihaftbeschichtungen und Feuerlöschschäumen verwendet. Es ist bekannt, dass sie in der Umwelt sehr langlebig sind, Grundwasser, Oberflächenwasser und Böden verunreinigen und schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen haben.
In der Kälte- und Klimatisierungsbranche wird befürchtet, dass es sich um einen "Auffangvorschlag" handelt, der auch ungefährliche Kältemittel einschließt, die für einen geordneten Abbau von F-Gas unerlässlich sind.
Zu den bedrohten F-Gasen könnte eine Reihe von Alternativen mit niedrigerem und niedrigem GWP gehören, die in der Kälte- und Klimaanlagenindustrie gebräuchlich sind, darunter die HFKWs R32, R125, R134a, R143a, R152a und die HFOs R1234yf, R1234ze(E), R1336mzz(E), R1336mzz(Z), R1233zd(E) und R1224yd.
Die Kältemittelhersteller argumentieren, dass diese Kältemittel zu keinem Zeitpunkt ihres Lebenszyklus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
Die fünf EU-Mitgliedstaaten sind anderer Meinung und verweisen auf die Besorgnis über die Abbauprodukte von HFKW und insbesondere von HFO, wenn diese in die Atmosphäre entweichen.
Trifluoressigsäure
Es ist bekannt, dass beim Abbau von HFO und HFKW Trifluoressigsäure (TFA) entstehen kann, die nach Ansicht von Umweltschützern persistent ist und die Umwelt, das Meeresleben und den Menschen schädigen kann. Sie argumentieren, dass die F-Gas-Verordnung sich zwar mit der globalen Erwärmung befasst, aber angesichts der fortgesetzten Entwicklung und Anwendung von F-Gasen wie HFOs nicht auf die Bedenken hinsichtlich der Persistenz und Akkumulation von TFA eingegangen ist.
Die Kältemittelhersteller betonen, dass beim Abbau von HFOs und HFCs zwar TFA entstehen kann, es sich aber um eine natürlich vorkommende Substanz handelt, die im Meerwasser und im Boden vorkommt und sich nicht biologisch anreichert. Außerdem betonen sie, dass die derzeitigen TFA-Konzentrationen im Boden und in Oberflächengewässern keine Gefahr für aquatische und terrestrische Pflanzen und Tiere darstellen.
Konsultation
Parallel zur Absichtserklärung haben die fünf Mitgliedsstaaten kurze Zusammenfassungen der bisher gesammelten Informationen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden die betroffenen Industrieverbände und Unternehmen aufgefordert, in einer erneuten Umfrage Informationen zu ergänzen oder zu korrigieren.
Ziel dieser Umfrage sei es, sicherzustellen, dass die verfügbaren Informationen die aktuelle Marktsituation widerspiegeln und Datenlücken zu schließen. Alle Interessengruppen, einschließlich Industrieverbänden, Herstellern, Importeuren, Händlern und Endverbrauchern, sind aufgefordert, ihre Kommentare über eine neue Online-Umfrage bis zum 19. September 2021 abzugeben.
Die Konsultationsumfrage und die entsprechenden Informationsunterlagen sind auf der Website des Umweltbundesamtes (UBA) zu finden.